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Niedersächsische Landesregierung beschließt 3G-Regel

Ab dem 24. Februar gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung, die mit einem sogenannten Lockerungsdreischritt die Winterruhe in Niedersachsen beenden soll. Im ersten Lockerungsschritt entfallen Kontaktbeschränkungen für vollständig geimpfte, beziehungsweise genesene Personen und die 2G+ Regelung beim Sporttreiben in geschlossenen Räumen wird auf die 3G Regel reduziert.

Weiterhin entfällt die Pflicht der Kontaktdatenerhebung und bei Veranstaltungen unter 50 Teilnehmer/innen muss kein Hygienekonzept erstellt werden. Sollten die Infektionszahlen weiter sinken, wird die niedersächsische Landesregierung am 4. und 19. März weitere Lockerungsschritte vorsehen.

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