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TTVN-Präsidium und Ressort WO/AB beschließen Härtefallregelung

Für Mannschaften, die aufgrund der Abschlusstabelle vom 13.03.2020 nicht aufsteigen dürfen, also unterhalb von Platz 2 stehen, und solche, die die Klasse nicht halten können, also unterhalb von Platz 8 stehen, darf ihr Verein bis zum 30.04.2020 einen Härtefallantrag an die Geschäftsstelle des TTVN stellen. Für die Entscheidung über den Härtefallantrag wird ausschließlich eine modifizierte Abschlusstabelle herangezogen.

Diese wird aus der Abschlusstabelle vom 13.03.2020 gebildet, indem alle Mannschaften nicht nach Pluspunkten und gegebenenfalls Minuspunkten gereiht werden, sondern nach dem Quotienten aus Pluspunkten geteilt durch die ausgetragenen Mannschaftskämpfe. Bei Gleichheit dieses Quotienten erhalten alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten den gleichen Tabellenplatz. Wenn eine Mannschaft dann – im Gegensatz zur Abschlusstabelle vom 13.03.2020 – auf einem Aufstiegs- oder Nichtabstiegsplatz (inklusive Relegationsplätze) steht, wird dem Antrag ihres Vereins entsprochen. Es resultiert allerdings keine Verpflichtung, in der Vereinsmeldung die per erfolgreichem Härtefallantrag zugestandene Liga in Anspruch zu nehmen. Mit dieser Regelung wird die unterschiedliche Anzahl von Mannschaftskämpfen berücksichtigt, die die Mannschaften bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Punktspiele am 13.03.2020 ausgetragen haben.

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